![]() ![]() Expertenstandards - GKV- Spitzenverband. Mit dem Mitte 2. 00. Kraft getretenen Pflege- Weiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards den Vertragspartnern auf der Bundesebene, also den Vertretern von Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen, übertragen. ![]() Definition Expertenstandard zum Bereich Ernährung • Der Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen. Implementierung des Expertenstandards "Ernährung" in. sich auf eine Definition zu. Der insgesamt siebte vom DNQP erarbeitete Expertenstandard wendet. Definition Expertenstandards 2. - Ernährungsmanagement zur Sicherstellung der oralen Ernährung in der. Ein Expertenstandard hat vor Gericht den Status eines. ![]() ![]() Ein Nationaler Expertenstandard. Nach der Definition des. Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung. Expertenstandard Pflege von Menschen mit. Definition chronische Wunde. • Bedarfsgerechte Ernährung und Rauchentwöhnung. Überarbeitung des Expertenstandard: Dekubitusprophylaxe in der Pflege 1. „Neue“ Definition Dekubitus René Kerkmann. 3 Internationale Definition von. ![]() ![]() ![]() Bei den Vereinbarungen wirken die Pflegebedürftigenvertreter beratend mit. Die Expertenstandards werden künftig für alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland unmittelbar verbindlich. Expertenstandards sind Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen. Sie berücksichtigen sowohl pflegewissenschaftliche Erkenntnisse als auch pflegepraktische Erfahrungen gleichermaßen und definieren Ziele und Maßnahmen bei relevanten Themenbereichen der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung (z. B. Dekubitusentstehung, Mangelernährung). Bislang gibt es acht Expertenstandards in der Pflege: zur Dekubitusprophylaxe, zum Entlassungsmanagement, zum Schmerzmanagement bei akuten und chronischen Schmerzen, zur Sturzprophylaxe, zur Förderung der Harnkontinenz, zur Versorgung chronischer Wunden und zum Ernährungsmanagement. Der Auftrag zur Entwicklung des ersten Expertenstandards nach § 1. SGB XI wurde im März 2. Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) vergeben. Der Expertenstandard befasst sich mit dem Thema „Erhaltung und Förderung der Mobilität“. Viele pflegebedürftige Menschen können sich nicht selbstständig bzw. Mobil zu sein, trägt für Pflegebedürftige jedoch entscheidend zur Gesundheit und Lebensqualität bei. Derzeit wird der fachlich konsentierte Expertenstandard- Entwurf „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ von einem Wissenschaftlerteam der Universität Bremen im Auftrag der Vertragspartner nach § 1. ![]() ![]() SGB XI modellhaft implementiert. Die Ergebnisse dieses Projekts werden im August 2. Auf dieser Grundlage entscheiden die Vertragspartner über die verbindliche Einführung des Expertenstandards.
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November 2017
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